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VERTRAGSVERWALTUNG
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Erfassung aller Stammdaten zum Objekt und den Mietern
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Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten
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Alle Vertragsabwicklungen mit den Mietern
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Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten
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Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit Erstellung eines Mahnbescheids
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Prüfung und Zahlung aller Ausgaben
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Überprüfung vereinbarter Mietgleitklauseln
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Überprüfung des Mietpreisniveaus
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Nebenkostenvorauszahlungen zeitnah anpassen
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RECHNUNGSWESEN
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Erstellung, Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge
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Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Einziehung evtl. Nachforderungen sowie ggf. Vorschlag zur Anpassung der Vorausleistung
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Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
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ALLGEMEINE VERWALTUNG
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Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung einschließlich Mietersuche sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern
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Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
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Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämien unterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen
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Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden
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Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
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Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung
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Verwaltung von Hausakten und Belegen sowie den Mietsicherheiten
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TECHNISCHES GEBÄUDEMANAGEMENT
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Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen
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Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten
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Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme den Betrag von 3.000 €, hat der Mietverwalter wenigstens zwei Angebote einzuholen. Soll die Auftragsvergabe nicht an den billigsten Anbieter erfolgen, ist hierzu das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich
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Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt.
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Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.